Von dem 2ten
leichten Dragoner-Regiment der Königl. deutschen Legion sind die
Todtenscheine von nachfolgend vor dem Feinde gebliebenen und verstorbenen
Leute eingegangen, und können selbige von den nächsten Angehörigen bei dem
Königl. General Commando hierselbst in Empfang genommen werden.
Ich erlaube
mir zugleich, die treffenden Herren Beamte und Prediger ganz ergebenst zu
ersuchen, das nachstehende Verzeichnis in ihren Gerichtsbezirken oder
Gemeinden gefälligst zur Kenntniß aller derjenigen, welche es interessirt,
zu bringen, und ihnen die baldige Abforderung der Todtenscheine zu
empfehlen.
In Hinsicht
der Prisengelder von Portugall und Spanien, welche der größte Theil der
Leute noch zu gute hat, mache ich bemerklich, daß die Berechnung hierüber
noch nicht hat gezogen werden können, und daß noch eine geraume Zeit darauf
hingehen kann, ehe dieses wird geschehen können. Sobald selbige hier indeß
eingeht, wird solches näher bekannt gemacht, und zu gleicher Zeit angezeigt
werden, auf welchem Wege diese Gelder von den Erben können reclamirt werden.
Hannover, den
18ten October 1815 Martin, Oberst
Verzeichniß der Todtenscheine
Von gebliebenen
undverstorbenen Leuten des 2ten leichten Dragoner-Regiments der Königl.
deutschen Legion